Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei

Kurt Reich • Jens Reich • Rainer Vark

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen unsere Kanzlei vorstellen.

Im Bereich Rechtsgebiete informieren wir über unsere Schwerpunkte im Rechts- un dNotarwesen. Dieser Bereich wird regelmäßig aktualisiert.

 

Rufen Sie uns einfach unter 0 23 65 / 92 47 50 an oder senden uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-reich.de

Ihre Rechtsanwälte

Kurt Reich • Jens Reich • Rainer Vark

Kanzlei

In unserer Kanzlei beraten wir Sie zu folgenden Schwerpunkten:

Erbrecht

• Erbfolge
• Testament
• Steuern
• Erbengemeinschaft
• Pfichtteilsanspruch

Mietrecht

Kündigung u. Räumung
Mängel
Betriebskosten
Schönheitsreparaturen
Mieterhöhung

Familienrecht

• Scheidung
• Unterhalt
• Zugewinnausgleich
• Unterhalt in Pflegefällen

Verkehrsrecht

Unfallregulierung
Bußgeldangelegenheiten



Arbeitsrecht

Kündigungen
Abfindung
Betriebsverfassungsrecht


des Weiteren

Wohnungseigentumsrecht
Strafrecht



Anwälte

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Kurt Reich

Notar a.D., Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Familienrecht
• Besonderer Schwerpunkt: Unterhalt in Pfelgefällen (Elternunterhalt)

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Jens Reich

Notar, Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Erb-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
• Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht
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Rainer Vark

Notar, Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Verkehrsrecht
• Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht


Rechtsgebiete

Das Familienrecht befasst sich vor allem mit der Scheidung einer Ehe und deren Folgen, wie Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, aber auch nachehelichen Unterhalt, sowie den damit verbundenen Verpflichtungen Kindesunterhalt zu zahlen. Ferner beinhaltet diese Regelung auch das Güterrecht.

So müssen Regelungen zum Vermögen gefunden werden und ggf. bewertet.

Zudem muss ein etwaiger Zugewinn ausgeglichen werden.

Zur Ehescheidung gehört auch die Klärung der Frage, wer in der Ehewohnung oder im Familieneigenheim verbleiben darf, wie der Hausrat geteilt wird, oder die Frage, ob die während der Ehe abgeschlossenen Versicherungen im Zugewinnausgleich oder im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sind.

Bereits im Zeitpunkt der Trennung sollten Vermögensdispositionen getroffen und Fragen zum Unterhalt oder Zugewinn geklärt werden, damit nicht das Sorgerecht oder Umgangsrecht für die Kinder zum Ersatzkriegsschauplatz für partnerschaftliche Auseinandersetzungen werden.

Streitigkeiten können und sollten schon zum Beginn einer Ehe durch einen Ehevertrag vermieden werden, um im Fall der Scheidung den finanziellen Ruin durch Unterhaltsverpflichtungen und Zugewinnausgleich zu vermeiden. Die Prüfung und Beratung zu Eheverträgen ist daher ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts.

Das Familienrecht umfasst neben den Scheidungsfolgen natürlich auch Fragen zum volljährigen Unterhalt, Klärung der Vaterschaft, die spezifischen Probleme nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und den Gewaltschutz, falls die Trennung doch nicht so glatt verläuft, wie man es sich wünscht.

Unabhängig davon, ob eine Ehe bestanden hat, können Regelungen zum Umgang mit den Kindern bei Trennung der Eltern erforderlich werden. Hier geht es um die Durchsetzung gleicher Rechte für den Elternteil, der kein Sorgerecht hat, bis hin zur Geltendmachung der Elternverantwortung im Rahmen des Sorgerechts. Ebenso ist die Forderung von Kindesunterhalt vom Lebenspartner Gegenstand des Familienrechts.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Familienrechtler, die sich unabhängig vom Streitwert die Zeit nehmen um Ihren Fall mit gebotener Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten. Herr Rechtsanwalt Kurt Reich (Notar a.D.) ist seit Jahren im Familienrecht tätig und seit 1996 Fachanwalt für Familienrecht.

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der für jede schuldhaft begangene Straftat nach deren Schwere ermessene Straftat vorsieht. Das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht umfassen mit ihren Verbotsnormen, Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften die Bereiche Arbeit, Wirtschaft und Privatleben. Nur wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ermittelt und bestraft werden, kann die Sicherheit und Freiheit des einzelnen gewährleistet werden. Aber genauso gilt, das jede Ermittlung auch die Rechte des einzelnen verletzten kann, nicht selten mit weitreichenden Folgen, insbesondere dann, wenn keine Hilfe durch einen Rechtsanwalt besteht.

Wer von einem Strafverfahren betroffen ist, befindet sich meistens in einer Extremsituation, in der jeder Schritt gut überlegt sein sollte, um – wenn möglich – Bußgelder, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen abzuschwächen oder abzuwehren. Das gelingt am besten, wenn Sie sich bereits im Ermittlungsverfahren so früh wie möglich von einem Anwalt vertreten lassen, ggf. schon bei der ersten behördlichen Vernehmung.

Wenn sich aus einer Straftat Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ergeben, vertreten wir als Ihr Anwalt Ihre Interessen auch vor dem Zivilgericht. Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht berühren auch häufig Fragen aus den Rechtsgebieten Insolvenzrecht und Steuerrecht, in denen wir über eine langjährige Erfahrung verfügen.

Wichtig:
Je schwerer der Vorwurf, desto mehr gilt, sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, der Sie als Strafverteidiger vertritt, bevor Sie Angaben gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Haftrichter machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen!

Der Bereich des Verkehrsrechts ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) mit ihm konfrontiert. Straßenverkehr erstreckt sich dabei auf alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Verkehrsteilnehmern (z.B. Fußgängerzone, Radweg, u.ä.) zur Benutzung offenstehen. Der Verkehr selbst spiegelt die Mobilität der Menschen wieder, die sich aus der räumlichen Trennung von Wohnen, Arbeiten und anderen Aktivitäten ergibt.

Die Verkehrsteilnehmer bedienen sich dabei der verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrsziele, um ihr Ziel zu erreichen. Das Verkehrsrecht umfasst zum einen das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Bußgeldrecht, zum anderen die gerichtliche und außergerichtliche Schadensregulierung nach einem Unfall.

Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung im Verkehrsstrafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldverfahren. Daneben nehmen wir Ihre Interessen hinsichtlich der Schadensregulierungen nach einem Unfall wahr.

Rechtsanwalt Jens Reich ist Fachanwalt für Erbrecht. In Marl bislang der einzige. Es gibt bislang nur wenige Fachanwälte für Erbrecht, was unter anderem auch damit zusammenhängt, daß es nicht einfach ist, den Umfang der Tätigkeit, der für die Verleihung des Fachanwalt für Erbrecht erforderlich ist der dafür zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Es ist auch anerkannt, daß das Erbrecht i.d.R. einen sehr hohen Schwierigkeitsgrad aufweist, weshalb ein zusätzlicher Nachweis theorethischer Kenntnisse im Lehrgang und den zugehörigen Fachanwaltsklausuren nicht gerade ein Zuckerschlecken darstellt.

Mit der Erbrechtsreform sind einige erbrechtliche Ansprüche statt einer Verjährung von 30 Jahren nunmehr einer Verjährung von 3 Jahren unterworfen, was eine Beratung am besten unmittelbar nach einem Erbfall sehr sinnvoll macht.

Aber auch wenn die Dinge länger zurückliegen, wissen – wie wir immer wieder feststellen müssen – viele Menschen gar nicht, daß sie Ansprüche stellen können. Die Verjährung beginnt in aller Regel erst mit Kenntnis der Umstände die den Anspruch begründen.

Haben Sie Fragen wie :

Auseinandersetzungen rund um den Pflichtteil.
Wie wird er berechnet ?
Was kann ich verlangen ?
Wie kann ich mich wehren ?

Streitigkeiten im Rahmen der / Abwicklung der Erbengemeinschaft

Wie formuliere und gestalte ich ein Testament ?

Was ist bei Schenkungen zu beachten ?
Kann ich Ansprüche stellen, weil der Erblasser das Haus bereits zu Lebzeiten übertragen hat ?

Wie übertrage ich, so daß die von mir bevorzugte Person möglichst viel erhält ?
Was können dann möglicherweise andere verlangen ?
Wie schenke ich richtig ?
Meine 2.Frau soll alles bekommen, geht das ?

Eine Testamentsvollstreckung ist angeordnet.
Wie verhalte ich mich ?
Wofür haftet ein Testamentsvollstrecker ?

Ist das Testament oder der Erbvertrag wirksam ? Kann ich es anfechten ?

Das Konto meines Vaters / meiner Mutter wurde vor dem Tod oder nach dem Tod durch einen Kontobevollmächtigten abgeräumt.
Welche Ansprüche habe ich ?

Bei der Bank wurde das Guthaben schon zu Lebzeiten durch sog. Vetrag zugunsten Dritter auf den Todesfall auf einen anderen überschrieben.
Was kann ich tun ?

Dann melden Sie sich, RA Jens Reich berät Sie gerne.

Das Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Jens Reich bearbeitet.

Seit vielen Jahren werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von unserer Kanzlei erfolgreich vertreten :

Beratung bei Einstellungen: Erstellung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen

Im laufenden Arbeitsverhältnis: Durchsetzen der Rechte des Arbeitnehmers, aber auch des Arbeitgebers, z.B. Ausspruch einer Abmahnung oder Beratung und Tätigkeit, wie man sich dagegen zur Wehr setzt, Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Zahlung von Lohn / Gehalt.

Beendigung: Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, Gestaltung von Arbeitszeugnissen.

Die Kündigungsschutzklage, vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen, wird immer öfter erforderlich, um einen durch eine Kündigung gefährdeten Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer zu erhalten.

Häufig endet ein arbeitsgerichtlicher Prozess mit der Zahlung einer Abfindung. Wichtig ist hier oftmals die richtige Prozesstaktik und vor allen Dingen, daß rechtzeitig Klage erhoben wird, nämlich durch (allerspätestens) Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.
(Achtung Urlauber : es zählt der Tag des Einwurfs in den Briefkasten, nicht der Tag an dem man die Kündigung liest, also lieber sofort rechtlichen Rat einholen !!!)

Wir vertreten auch Opfer von Mobbing, insbesondere bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen.

Im sogenannten kollektiven Arbeitsrecht werden Unternehmen und Betriebsräte betreut.

Wilhelm Tells Aussage: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ ist leider viel zu häufig zutreffend.

Wir vertreten seit Jahrzehnten Mieter und Vermieter im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht und können deshalb auf langjährige prozesstaktische Erfahrung aus zahlreichen Gerichtsverfahren zurückgreifen. Dabei zählen wir auch mehrere Hausverwaltungen und Kapitalanleger (“private equity” – Gesellschaften, die größere Immobilienbestände halten) zu unserer Klientel.

Vor Annahme eines Mandats wird selbstverständlich geprüft, ob möglicherweise eine Kollision vorliegt. Ist dies nicht der Fall kümmern wir uns selbstverständlich auch um ein “Kleinmandat” Nebenkostenabrechnung. Besonderen Wert legen wir darauf, dass bei Zusammenarbeit mit Hausverwaltern auch gleich laufende Prozesse auf die juristische Richtigkeit abgeklopft werden.

Dazu bieten wir gerne im Gespräch einen ersten “Rundumcheck” an, der oftmals tausende von Euro späterer Verfahrenskosten erspart. Beispiel : Viele (auch teure) Hausverwaltungsprogramme verbuchen Zahlungen des Mieters falsch, sehr häufig dann, wenn Mietminderungen im Spiel sind. Bei einem Objekt mit z.B. 24 Einheiten braucht dann nur ein Mieter auf die richtige “Idee” kommen und schon hat man 10 oder 20 Verfahren am Hals. Da wir Anwälte sind ist uns im umgekehrten ähnlich gelagerten Fall natürlich der Mieter auch willkommen !

Auch das Vertragswesen ist im Vorfeld nach unserer Überzeugung besonders zu beachten und wird oft viel zu nachlässig behandelt. Meistens fangen die Rücksprachen damit an, daß man zu hören bekommt : “… Da hab ich mir den Vertrag aus dem Internet runtergeladen. Der ist wasserdicht ! ” Sie glauben gar nicht wie viel Lecks diese Verträge haben !

Gerade bei Gewerberaum kann so für den Vermieter schnell ein Schaden von zigtausend Euro entstehen, wenn man z.B. die Schriftform bei langfristigen Verträgen nicht richtig beachet ( Für den Mieter wiederum häufig interessant, wenn man kündigen möchte, aber noch einen jahrelang laufenden Vertrag hat). Beispiel : Es wird ein schriftlicher 10-Jahres Vertrag abgeschlossen.

Nach 3 Jahren werden mündlich kleine Änderungen vereinbart. Die Schriftform wird damit nicht mehr gewahrt, beide Vertragspartner können jetzt vorzeitig kündigen. Das gilt selbst dann, wenn die Änderung z.B. eine Herabsetzung der Miete, also ausschließlich zum Vorteil des Mieters war und dieser dann nach 3 Jahren kündigt. Für denjenigen, der aus dem Mietvertrag heraus möchte dann natürlich ein Segen.

Solche Dinge kann man vermeiden, wenn man sich bei Abschluß des Vertrages umfassend beraten lässt oder entdecken, wenn der andere es bei Abschluss nicht getan hat.

Das Mietrecht wird im Hause von Rechtsanwalt Jens Reich, Fachanwalt für Miet – und Wohnungseigentumsrecht, betreut.

In Kürze finden Sie hier Informationen über das Sozialrecht.

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